Neue EU-Richtlinie für Zahlungsgebühren: Wichtige Hinweise für Shop-Betreiber
Aufgrund von Neuerungen in den EU-Richtlinien ist es Shop-Betreibern im Prinzip nicht mehr gestattet Gebühren bei den Zahlungsmethoden zu berechnen. Dieses Gesetz zur Regelung von Zahlungsgebühren im Netz trat ab dem 13. Januar 2018 in Kraft. Falls Sie in Ihrem Onlineshop Zahlungsgebühren erheben, sollten Sie sofort handeln.
Zum Hintergrund
Einige Onlineshop-Betreiber berechneten Ihren Kunden Gebühren, wenn diese nicht mit der vom Unternehmen favorisierten Zahlungsart bezahlten. Bis vor kurzem musste von Gesetzwegen mindestens eine unentgeltliche Zahlungsmethode zur Auswahl stehen, nun müssen nach neuesten Regelungen die meisten Zahlungsmethoden kostenfrei angeboten werden.
Weiterführende Informationen und Details finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums im „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“.
Welche Zahlungsarten sind betroffen:
- Überweisung
- Kauf auf Rechnung (indirekt, da dieser auch per Überweisung beglichen wird)
- Sepa-Lastschrift
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkarte (mit Ausnahme)
Von dieser neuen Regelung ausgenommen sind Firmenkreditkarten, Kreditkarten, welche von der Kreditkartengesellschaft direkt ausgegeben werden z. B. American Express, und Karten aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.
Sonderfall PayPal
Von den neuen gesetzlichen Regelungen ist PayPal theoretisch nicht betroffen und es wäre rein rechtlich betrachtet noch möglich, dass Shop-Betreiber für die Zahlungsart PayPal Gebühren berechnen. Allerdings wird die Gebührenfreiheit von PayPal selbst in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, welche das Unternehmen zum 9. Januar 2018 geändert hat. Hier wird Onlineshop-Betreibern untersagt für die Benutzung von PayPal Gebühren zu verrechnen, was es wiederum praktisch nicht mehr möglich macht für PayPal Gebühren zu erheben.
Komplett vom Tisch ist für Kunden das ganze Thema leider nicht, da PayPal mit ausgewählten größeren Anbietern wie z. B. Deutsche Bahn, Lufthansa etc. Sonderverträge abgeschlossen hat, in denen Gebühren für PayPal weiterhin erlaubt sein werden.
Rechnung und Factoring
Bietet ein Onlineshop-Betreiber die Zahlungsmethode Rechnung in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister an, der ihn gegen Zahlungsausfall absichert, herrscht derzeit rechtlich noch Unsicherheit, ob vom Onlineshop-Händler Gebühren berechnet werden dürfen oder nicht. Wenn Sie sich als Onlineshop-Betreiber auf der sicheren Seite befinden wollen und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten Sie lieber auf Gebühren verzichten.
Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren, wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung!